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Sie haben eine Frage zu einer Regel, einen Fehler gefunden oder kennen eine neue Befahrensregelung? Schreiben Sie uns eine E-Mail. Ein Kontaktformular gibt es bewusst nicht.

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Was uns bei Hinweisen hilft

Für Pegelstände, Sperrungen und Genehmigungen sind die Behörden vor Ort zuständig: Landratsamt, Kreisverwaltung, untere Naturschutzbehörde oder das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt. Im Notfall am Wasser: 112.