Alle 16 Länder im Vergleich
Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes erlaubt in § 25 den Gemeingebrauch an Gewässern. Was genau dazu gehört, regeln die Landeswassergesetze. Kanu, Kajak und SUP ohne Motor fallen in allen Ländern grundsätzlich darunter. Eingeschränkt wird vor Ort: durch Rechtsverordnungen der Kreise, Allgemeinverfügungen bei Niedrigwasser und Schutzgebietsverordnungen.
| Land | Wassergesetz | Pegelregel | Sperrzeit | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), § 20 (Gemeingebrauch) | ja | ja | Jagst im Hohenlohekreis |
| Bayern | Bayerisches Wassergesetz (BayWG), Art. 18 (Gemeingebrauch), insbesondere Art. 18 Abs. 1 (Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft) und Art. 18 Abs. 3 (Regelung durch die Kreisverwaltungsbehörde) | ja | ja | Schwarzer Regen (Raithsäge, Fluss-km 153,1, bis Schnitzmühle, Fluss-km 122,5), Landkreis Regen |
| Berlin | Berliner Wassergesetz (BWG), § 25 (Gemeingebrauch) | offen | offen | Großer Müggelsee mit angrenzenden Gewässern (Treptow-Köpenick) |
| Brandenburg | Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG), § 43 (Gemeingebrauch) | offen | offen | Obere Stradower Kahnfahrt (Burg/Spreewald), Landkreis Spree-Neiße |
| Bremen | Bremisches Wassergesetz (BremWG) vom 12. April 2011, § 14 (Gemeingebrauch) | offen | ja | Ochtum sowie Badeseen (u. a. Werdersee, Achterdieksee, Stadtwaldsee) |
| Hamburg | Hamburgisches Wassergesetz (HWaG), § 9 (Gemeingebrauch im Allgemeinen) | offen | offen | Alster und Alsterkanäle |
| Hessen | Hessisches Wassergesetz (HWG), § 19 (Gemeingebrauch), Beschränkung nach § 19 Abs. 3 HWG in Verbindung mit § 25 WHG | offen | offen | Lahn im Vogelschutzgebiet „Lahntal zwischen Marburg und Gießen“ (Nr. 5218-401), zwischen Roth und Odenhausen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Wassergesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG), § 21 (Gemeingebrauch) | offen | offen | Obere Havel im Müritz-Nationalpark (Kratzeburg bis Useriner See, 23 km) |
| Niedersachsen | Niedersächsisches Wassergesetz (NWG), § 32 „Arten und Zulässigkeit des Gemeingebrauchs“ | ja | ja | Böhme (Landkreis Heidekreis), ab Einstiegstelle Tetendorf flussabwärts |
| Nordrhein-Westfalen | Landeswassergesetz NRW (LWG NRW), § 19 Gemeingebrauch | ja | offen | Sieg (Rhein-Sieg-Kreis) |
| Rheinland-Pfalz | Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz (LWG) vom 14.07.2015, § 22 Gemeingebrauch, § 23 Regelung des Gemeingebrauchs | ja | ja | Sauer (Grenzfluss zu Luxemburg), Wallendorf bis Minden (Fluss-km 43,78–22,53) und Rosporter Triebwerkskanal bis Mündung Wasserbilligerbrück (Fluss-km 13,40–0,00) |
| Saarland | Saarländisches Wassergesetz (SWG), § 22 Gemeingebrauch, § 23 Allgemeine Regelung des Gemeingebrauchs | offen | offen | – |
| Sachsen | Sächsisches Wassergesetz (SächsWG), § 16 Gemeingebrauch (Abs. 1 | offen | ja | Partwitzer See und Barbarakanal (Lausitzer Seenland, Landkreis Bautzen) |
| Sachsen-Anhalt | Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA), § 29 Gemeingebrauch | offen | offen | Wilde Saale an der Peißnitzinsel, Halle (Saale) |
| Schleswig-Holstein | Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG), § 18 Gemeingebrauch (zu § 25 WHG) | offen | offen | Schwentine / Lanker See (Kreis Plön) sowie Alte Sorge |
| Thüringen | Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28.05.2019 (GVBl. S. 74), § 25 Gemeingebrauch (zu § 25 WHG) | offen | offen | – |
„nein“ heißt: Wir haben keine amtliche Regel gefunden. Das schließt örtliche Regeln nicht aus. „offen“ heißt: noch nicht belegt.

Kanu und SUP auf Bundeswasserstraßen
Auf den Wasserstraßen des Bundes gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), egal in welchem Land Sie paddeln. Rhein und Mosel haben eigene Polizeiverordnungen. Das Wichtigste für muskelbetriebene Boote:
- Wo Bundesrecht giltDie Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) gilt auf den Wasserstraßen des Bundes; ausgenommen sind u. a. Rhein und Mosel (eigene Polizeiverordnungen), die Elbe im Hamburger Hafen, die Seeschifffahrtsstraßen sowie Eder- und Diemeltalsperre.Bundesamt für Justiz – BinSchStrEV § 1
- Kanu und Kajak sind KleinfahrzeugeKleinfahrzeug ist nach § 1.01 Nr. 14 BinSchStrO ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett. Kanus und Kajaks sind damit Kleinfahrzeuge.Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 1.01
- Und das SUP?Die BinSchStrO nennt SUP-Boards nicht ausdrücklich. ELWIS (WSV) bezeichnet SUP-Boards im Zusammenhang mit dem Schleusungsverbot als „Gegenstände“, auf denen kein sitzender Aufenthalt möglich ist. Eine ausdrückliche amtliche Einstufung als Kleinfahrzeug im Sinne von § 1.01 BinSchStrO wurde nicht gefunden; die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung nennt „Stand-Up-Paddles“ dagegen ausdrücklich als Fahrzeuge (Art. 2.01).WSV – ELWIS, Sportschifffahrt Binnenbereich
- Kennzeichnung (§ 2.02 BinSchStrO)Kleinfahrzeuge, die kein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen müssen (also u. a. Kanus und Kajaks ohne Motor), sind – mit Ausnahme eines Segelsurfbretts oder eines vergleichbaren Kleinfahrzeugs – dauerhaft zu kennzeichnen: 1. mit einem Namen oder einer Devise, außen an gut sichtbarer Stelle in gut lesbaren, mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen (hell auf dunklem oder dunkel auf hellem Grund); ohne Namen kann der Name/die Abkürzung des Vereins bzw. Verleihers mit Nummer verwendet werden; 2. mit Name und Anschrift des Eigentümers, dauerhaft an der Innen- oder Außenseite.Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 2.02 WSV – ELWIS, Sportschifffahrt Binnenbereich Bundesministerium für Verkehr – Wassersport
- FührerscheinDas Führen von Segelbooten bis 6 m² Segelfläche, Segelsurfbrettern und anderen muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen ist erlaubnisfrei – für Kanu, Kajak und SUP ist kein Führerschein nötig.Bundesministerium für Verkehr – Wassersport
- Ausweichen vor der Großschifffahrt (§ 6.02)Ein einzeln fahrendes Kleinfahrzeug muss Fahrzeugen mit blauem Funkellicht ausweichen und allen anderen Fahrzeugen den für Kurs und Manövrieren nötigen Raum lassen; es kann nicht verlangen, dass ein Fahrzeug ihm ausweicht. Die WSV empfiehlt, überwiegend am Rand der Wasserstraße zu fahren und die Geschwindigkeit der Schiffe zu beachten.Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 6.02 WSA Weser – Stand-Up Paddeling
- SchleusenEin Fahrzeug, dessen Abmessungen kleiner sind als die einer vorhandenen Bootsschleuse, hat diese zu benutzen (§ 6.28 Nr. 6). Ein Kleinfahrzeug muss in der Schleuse ausreichend Abstand zu anderen Fahrzeugen halten (§ 6.28 Nr. 9 Buchst. f).Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 6.28
- SchleusenKlein- oder Sportfahrzeuge werden, sofern sie keine Bootsschleuse, Bootsgasse oder Bootsumsetzanlage benutzen können, nur nach anderen Fahrzeugen und grundsätzlich nur in Gruppen geschleust; bei gemeinsamer Schleusung fahren sie erst nach den anderen Fahrzeugen und nach Aufforderung durch die Schleusenaufsicht ein. Einzelschleusung ist ausnahmsweise bei unzumutbarer Wartezeit möglich.Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 6.29
- SchleusenSeit dem 10. August 2018 ist das Schleusen von Gegenständen verboten, auf denen kein sitzender Aufenthalt möglich ist und die keine Festmacheeinrichtung und keine Absturzsicherung haben – insbesondere Stand-Up-Paddle-Boards. SUPs müssen an Schleusen der Binnenschifffahrtsstraßen umgetragen werden; ein Betretungsrecht der Schleusenbereiche ist damit nicht verbunden.ELWIS nennt keine Paragrafen-Fundstelle; in § 6.28 BinSchStrO (Fassung auf gesetze-im-internet.de) nicht gefunden.WSV – ELWIS, Sportschifffahrt Binnenbereich
- RettungswesteFür muskelkraftbetriebene Kleinfahrzeuge auf Bundeswasserstraßen wurde in der BinSchStrO keine allgemeine Pflicht zum Tragen oder Mitführen einer Rettungsweste gefunden. DKV und DLRG empfehlen das Tragen einer Schwimmweste (auf Großgewässern einer ohnmachtssicheren Rettungsweste); für SUP nennt die DLRG 50 N Auftrieb nach DIN EN ISO 12402-5.Abweichend gilt am Bodensee eine Mitführpflicht außerhalb der 300-m-Uferzone (siehe bodensee).Deutscher Kanu-Verband – Sicherheits-Tipps DLRG – Sicherheitstipps Stand-Up-Paddling
- Fahren bei Nacht (§ 3.13)Ein einzeln weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fahrendes Kleinfahrzeug muss bei Nacht ein von allen Seiten sichtbares weißes gewöhnliches Licht führen.Bundesamt für Justiz – BinSchStrO § 3.13
- Naturschutzgebiete an BundeswasserstraßenFür Bundeswasserstraßen in bestimmten Naturschutzgebieten gilt zusätzlich die Naturschutzgebietsbefahrensverordnung (NSGBefV) mit Befahrensbeschränkungen, teils mit zeitlichen Sperren.Bundesamt für Justiz – NSGBefV
Bodensee: eigene Schifffahrtsordnung
Am deutschen Ufer des Bodensees gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Sie nennt Stand-up-Paddles ausdrücklich.
- KennzeichnungArt. 2.01 Abs. 1 Buchst. b BSO: Segelsurfbretter, Drachensegelbretter, Stand-Up-Paddles, Paddelboote und Rennruderboote ohne Maschinenantrieb brauchen kein behördliches Kennzeichen, müssen aber ohne Rücksicht auf ihre Länge Namen und Anschrift des Eigentümers oder sonst Verfügungsberechtigten tragen. Die Landratsämter empfehlen zusätzlich die Mobilfunknummer.Bayerische Staatskanzlei – BayBodSchO Art. 2.01
- ZulassungsfreiheitKanus, Kajaks und SUPs ohne Motor sind nicht zulassungspflichtig. Wird ein Motor (auch Elektroantrieb) angebracht, ist eine Zulassung durch die zuständige Behörde erforderlich; ein SUP darf nicht motorisiert werden.Landratsamt Bodenseekreis – Informationen für Kleinfahrzeuge ohne Motor (Stand September 2022)
- Uferzone und RettungsmittelArt. 13.20 Abs. 5 BSO: Auf Stand-Up-Paddles, Kanus und Kajaks muss eine Schwimmhilfe nach EN ISO 12402-5 (Stufe 50) mitgeführt oder getragen werden; laut Landratsämtern gilt dies für SUPs, Kanus und Kajaks außerhalb der 300-m-Uferzone (Uferzone nach Art. 6.11 Abs. 1 BSO).Landratsamt Bodenseekreis – BSO-Änderungen 2022 / Merkblatt Kleinfahrzeuge ohne Motor
- Abstände25 m Mindestabstand von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen; 50 m Mindestabstand zu Vorrangfahrzeugen und Tauchern (Flagge A); Hafeneinfahrten und Landestellen der Fahrgastschiffe freihalten.Landratsamt Bodenseekreis – Informationen für Kleinfahrzeuge ohne Motor (Stand September 2022)
- AusweichpflichtKleinfahrzeuge ohne Motor müssen Vorrangfahrzeugen (grüner Ball), Berufsfischern mit weißem Ball und Schleppverbänden ausweichen (Art. 6.05 BSO).Landratsamt Bodenseekreis – BSO-Änderungen 2022
- BeleuchtungIn der Dämmerung und bei Nacht muss das Kleinfahrzeug für andere sichtbar sein; dafür wird ein weißes Rundumlicht gesetzt.Landratsamt Bodenseekreis – Informationen für Kleinfahrzeuge ohne Motor (Stand September 2022)
Befahrensregelungen: Pegel, Sperrzeiten, Schutzgebiete
Viele kleinere Flüsse dürfen nur bei genug Wasser befahren werden, damit Boote nicht über Kies und Laichplätze schrammen. Maßgeblich ist dann ein bestimmter Pegel, oft zu einer festen Uhrzeit. Den aktuellen Wert zeigen die Hochwasser- und Pegelportale der Länder. Dazu kommen Sperrzeiten in der Brutzeit, feste Ein- und Ausstiegsstellen und Höchstzahlen für Boote pro Tag.
- Baden-Württemberg · Jagst im HohenlohekreisBoote ohne eigene Triebkraft sind verboten, wenn der Jagstpegel Dörzbach unter 40 cm liegt. Maßgeblich ist der Stand um 7:00 Uhr (Sommerzeit 8:00 Uhr) am Vortag; zeigt der Pegel am Fahrtag um 7:00 Uhr 40 cm oder mehr, ist die Fahrt zulässig. Ausleitungsstrecken an Flusskraftwerken sind unter 60 cm am Pegel Dörzbach gesperrt. Vom 15. Februar bis 15. September ist die Strecke von Dörzbach (Fluss-km 70+250) bis zur Kreisgrenze bei Mulfingen-Eberbach (Fluss-km 89+800) gesperrt. Außerhalb geschlossener Ortslagen darf man nur an den zugelassenen Stellen ein- und aussteigen.Verordnung des Landratsamts Hohenlohekreis zur Regelung des Gemeingebrauchs auf der Jagst im Gebiet des Hohenlohekreises vom 15. April 2011
- Bayern · Schwarzer Regen (Raithsäge, Fluss-km 153,1, bis Schnitzmühle, Fluss-km 122,5), Landkreis RegenErlaubt sind nur Boote ohne eigene Triebkraft mit höchstens 4 Plätzen und höchstens 6 m Länge. Befahren ist nur von 10:00 bis 18:00 Uhr erlaubt und nur, wenn auf landkreis-regen.de „Befahren erlaubt“ angezeigt wird. Das ist der Fall, wenn der 15-Minuten-Wert am Pegel Sägmühle (Hochwassernachrichtendienst Bayern) am Fahrtag zwischen 0:15 und 12:00 Uhr zehnmal mindestens 62 cm erreicht hat (15.04.–15.06.), in der übrigen Zeit mindestens 58 cm. Ein- und Aussetzen ist nur an 10 beschilderten Stellen erlaubt (u. a. Raithsäge, Oberauerkiel, Teisnach, Gumpenried, Campingplatz Schnitzmühle). Kiesbänke und Inseln dürfen ganzjährig nicht betreten werden. Gefahren wird nur in der Flussmitte bzw. an der tiefsten Stelle.Landratsamt Regen, Verordnung über die Regelung des Gemeingebrauchs (Befahren und Betreten) am Schwarzen Regen vom 02.05.2011, zuletzt geändert am 03.05.2017 (Lesefassung)
- Niedersachsen · Böhme (Landkreis Heidekreis), ab Einstiegstelle Tetendorf flussabwärtsBefahren ist nur mit Kanadiern und Kajaks erlaubt, und zwar vom 16.07. bis 28./29.02. Kanadier brauchen mindestens 145 cm am amtlichen Pegel Brock (NN + 40,85 m), Einer- und Zweier-Kajaks mindestens 140 cm (NN + 40,80 m). Ein- und Aussteigen sowie Anlanden ist nur an den in der Karte markierten Stellen erlaubt, außer zum Umtragen an Hindernissen. Im Übrigen ist das Befahren der Fließgewässer grundsätzlich verboten.Landkreis Heidekreis: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Böhmeaue“ vom 25.09.2020, § 4 Abs. 6 („Sonstiges“) – veröffentlicht vom NLWKN
- Nordrhein-Westfalen · Sieg (Rhein-Sieg-Kreis)Erlaubt sind nur Kanus, Schlauch- und Ruderboote; Flöße und andere Schwimmkörper sind verboten. Mindestwasserstände: zwischen Windeck und Eitorf 55 cm am Pegel Betzdorf (Pegel Nr. 4), zwischen Eitorf und der Mündung 30 cm am Pegel Eitorf (Pegel Nr. 5). Pro Tag dürfen höchstens 50 Boote je Abschnitt zwischen zwei Anlegestellen fahren (Landesgrenze bis Eitorf sowie Buisdorf bis Bergheim), zwischen Eitorf und Wehr Buisdorf höchstens 100. Anlanden ist nur an ausgewiesenen Bootsanlegestellen erlaubt, Alt- und Seitenarme sind tabu. Unterhalb Merten/Bülgenauel dürfen geführte Gruppen höchstens 20 Personen in 10 Booten umfassen; reine Bootsvermietung ist dort nicht erlaubt.Rhein-Sieg-Kreis, Amt für Umwelt- und Naturschutz: Merkblatt „Regelungen für das Befahren der Sieg mit Booten etc.“ (Stand 06/2025)
- Rheinland-Pfalz · Sauer (Grenzfluss zu Luxemburg), Wallendorf bis Minden (Fluss-km 43,78–22,53) und Rosporter Triebwerkskanal bis Mündung Wasserbilligerbrück (Fluss-km 13,40–0,00)Sperrzeit: Befahren ist vom 1. März bis zum Tag vor Fronleichnam verboten, längstens bis 14. Juni. Ausnahmen sind Christi Himmelfahrt (wenn nach dem 18. Mai) und das Pfingstwochenende. Außerhalb der Sperrzeit darf nur gefahren werden, wenn der Pegel Bollendorf am selben Tag mindestens 56 cm zeigt. Ein- und Ausstieg sind nur an den Stellen laut Anlage 2 erlaubt. Inseln, Kiesbänke und Ufer dürfen nicht betreten werden; gefahren wird im Stromstrich.SGD Nord: Rechtsverordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf und an der Sauer vom 24.05.2022, in Kraft seit 17.06.2022, §§ 2–3
So prüfen Sie eine Strecke: Landratsamt oder Kreisverwaltung nach „Befahrensregelung“ oder „Allgemeinverfügung Bootsverkehr“ und dem Flussnamen durchsuchen, den genannten Pegel im Pegelportal des Landes ablesen, Schutzgebietsschilder vor Ort beachten.
Alle Angaben geprüft am 07.10.2026. Regeln, Pegelwerte und Sperrzeiten ändern sich – bitte vor jeder Fahrt bei der zuständigen Stelle prüfen.